Ein Luzerner Unternehmer hat eine weitreichende Analyse der Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) durchgeführt, um das Ausmaß der sogenannten Konkursreiterei in der Schweiz zu untersuchen. Marc Loeb, Geschäftsführer der Blue Sky Information GmbH, wertete die Daten von Januar bis September 2026 aus. Dabei stellte er fest, dass von insgesamt 9.305 veröffentlichten Firmenkonkursen 791 eine auffällige Vorgeschichte aufweisen. In diesen Fällen war ein amtierendes oder ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung oder des Verwaltungsrats bereits bei einer anderen Firma tätig, die höchstens 15 Monate zuvor Konkurs gegangen war.
Besonders kritisch bewertet Loeb die geografische Verteilung dieser Fälle, da in 361 Instanzen, also etwa 45 Prozent der auffälligen Pleiten, die vorherige Firma in einem anderen Kanton ansässig war. In der Zentralschweiz zeigen sich ebenfalls signifikante Zahlen: Im Kanton Zug waren 94 von 945 Konkursen betroffen, womit der Kanton absolute Zahlen auf Platz zwei belegt. Im Kanton Luzern betrafen diese Wiederholungsfälle 50 von 443 Firmenpleiten. Loeb stellt fest, dass die Zahl der Wiederholungsfälle seit 2024 schweizweit gestiegen ist, wobei auch die Gesamtzahl der Konkurse im Jahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 42 Prozent zunahm.
Die Praxis der Konkursreiterei, bei der Unternehmen gezielt in den Konkurs geführt werden, um finanziellen Verpflichtungen zu entgehen, steht seit Jahrzehnten in der Kritik. Berichte über sogenannte «Firmenbestatter» belegen dies, wie etwa ein Trio in Luzern und Zug oder ein Fall in Basel, bei dem Unternehmen übernommen und ohne Sanierungsmaßnahmen in den Konkurs geführt wurden. Zwar traten Anfang 2025 strengere Vorschriften in Kraft, um Missbrauch entgegenzuwirken, doch bleiben Implementierungslücken. So können nun unter bestimmten Voraussetzungen Aktienübertragungen bei überschuldeten Gesellschaften für nichtig erklärt werden und Konkursämter sollen vermehrt Strafanzeigen erstatten.
Ein zentrales Problem bleibt laut Loeb die mangelnde Transparenz über Kantonsgrenzen hinweg. Während kantonale Handelsregister eine Personensuche bieten, ist diese auf den jeweiligen Kanton beschränkt. Loeb kritisiert, dass ein Lieferant in Luzern so nicht erkennen kann, ob ein Geschäftsführer im Kanton Aargau zuvor eine Firma in den Konkurs geführt hat. Er bemängelt, dass es im zentralen Firmenindex des Bundes, Zefix, weiterhin eine schweizweite Personensuche vermisse, was die Aufdeckung serieller Konkursreiter erheblich erschwere.


